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Euer Schulungsfahrzeug
Suzuki GSX-S 125 mit ABS
Klasse A1
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Mit dieser Fahrerlaubnis dürft ihr ab 16 Jahren Leichtkrafträder bis max. 11 kW (15 PS) und max. 125 ccm fahren.
Neu ist seit 19. Januar 2013: Die bisher geltende bauartbedingte Beschränkung auf 80 km/h entfällt. Dafür gilt ein Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von max. 0,1 kW/kg.
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